Steuerersparnis

Optimieren Sie Ihre Steuerlast mit unseren effektiven Lösungen. Entdecken Sie smarte Wege für steuerliche Einsparungen und maximieren Sie Ihr finanzielles Potenzial mit unserer professionellen Unterstützung.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von >60000 Euro p.a. (Grundtabelle) eröffnen sich steuerlich vorteilhafte Perspektiven:

1. Durch den Investitionsabzugsbetrag können bis zu 50 Prozent des Kaufpreises geltend gemacht werden.

2. Zusätzlicher Sonderabzug von insgesamt 20% in den ersten 5 Jahren aus dem verbliebenen Restwert. Zusätzlich 12,5 % degressive Abschreibung aus dem verbliebenen Restwert.

3. Diese Abzugsbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen, was zu einer Reduzierung der Steuerlast führt.

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Definition Investitionsabzugsbetrag (IAB)

„Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbar beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag).“

Vorteile

Bereits 3 Jahre vor der Installation Ihrer PV-Anlage können Sie nach § 7g EStG bei der Einkommensteuer 50 Prozent Ihrer gesamten Anschaffungskosten für die PV-Anlage als Investitionsabzugsbetrag (IAB)steuerlich geltend machen.

Nach § 7g EstG können Sie vom Nettokaufpreis der PV-Anlage rückwirkend für alle noch nicht rechtskräftigen Steuerbescheide – Steuerbescheid im Briefkasten, dann noch 4 Wochen Einspruchsfrist – einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von max. 50 % geltend machen

Im Anschaffungsjahr und in den 3 Jahren danach können Sie nochmals 20% aus dem Restwert als Sonderabschreibung absetzen

Aus dem verbliebenen Restwert der PV-Anlage können Sie über die nächsten 20 Jahre nach Inbetriebnahme abschreiben, wobei für die Verteilung mehrere Optionen möglich sind.

Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist eine Gesetzgebung, welche die Abnahme und die bevorzugte Einspeisung von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energiequellen regelt, indem sie feste Vergütungssätze für diese Energieformen festlegt.

Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). 

Vorteile PV-Direktinvestment

20 Jahre staatlich garantierte Einspeisevergütungssätze mit hoher Rendite von ca. 6% p.a. nach allen Kosten

Völlige Transparenz

Sachwertanlage - Inflationsschutz / Sicherheit

„Rundum-Sorglos-Paket“

Geringes Eigenkapital notwendig

Steuerlich hochinteressant

Investitionsabzugsbetrag (IAB) 50 %

zusätzlicher Sonderabzug in den ersten 5 Jahren

Hohe Erträge

Durch die hohe Qualität und Stabilität unserer Photovoltaik-Projekte erzielen Sie Erträge von bis zu 8% pro Jahr nach garantierter EEG-Vergütung + durch Direktvermarktung!

Staatlich garantierte Einspeisevergütung

Investieren in Photovoltaik lohnt sich! Profitieren Sie von staatlichen Förderungen für erneuerbare Energien und sichern Sie damit Ihre Investition zusätzlich ab

Sicherheiten der Investition
in Photovoltaikanlagen

Herausragende Performance durch höchste Qualität der realisierten PV-Anlagen und niedrige Folgekosten

12 Jahre Produktgarantie der Komponenten, 25jährige Gewährleistung auf den Ertrag der Module, rückversichert auf 25 Jahre durch z. B. die Munich RE, Chubb,…

„Rundum sorglos Paket“ inkl. Vollkasko-Versicherung sichert alle möglichen Unterbrechungskosten ab und enthält die kontinuierliche Überwachung und Wartung

Erstrangige Eintragung einer Dienstbarkeit vorrangig in Abteilung III im Grundbuch des Eigentümers. Absicherung selbst bei Insolvenz des Eigentümers

Staatliche Garantie der Erträge durch gesetzlich geregelte Einspeisevergütungen

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